Vereinsstatuten
ZILLERTAL BAR-B-Q VEREINSSTATUTEN |
§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich(1) Der Verein führt den Namen „ZILLERTAL BAR-B-Q“
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§ 2: Zweck |
Der Verein verfolgt keine eigennützigen Ziele und strebt keinen
unternehmerischen Profit an. Der Verein leistet im Rahmen seines
Tätigkeitsbereiches und Möglichkeiten einen Beitrag für das Land Tirol und
bereichert das Alltagsleben derer Menschen. |
§ 3: Finanzielle Mittel zur Erreichung des Vereinsziele |
Die Vereinsziele sollen durch folgende finanzielle Mittel (Absatz 1) und durch im Absatz 2 unterstützende ideelle Mittel erreicht werden. (1) Finanzielle Mittel
(2) ideelle Mittel
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§ 4: Arten der Mitgliedschaft |
Die Mitglieder des Vereins können aktive Mitglieder (1), inaktive Mitglieder (Sponsoren) (2) und Ehrenmitglieder (3) sein.
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§ 5: Erwerb der Mitgliedschaft |
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§ 6: Beendigung der Mitgliedschaft |
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§ 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder |
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§ 8: Vereinsorgane |
Organe des Vereins ist die Mitgliederversammlung (§§ 9 und 10), der Vorstand (§§ 11 bis 13) und der Rechnungsprüfer (§ 14). |
§ 9: Mitgliederversammlung |
Das höchste Organ ist die „Mitgliederversammlung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jedes Jahr einmal statt.
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§ 10: Aufgaben der Mitgliederversammlung |
Der Mitgliederversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
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§ 11: Vorstand |
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§ 12: Aufgaben des Vorstands |
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das „Leitungsorgan“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
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§ 13: Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder |
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§ 14: Rechnungsprüfer |
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§ 15: Schiedsgericht |
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§ 16: Freiwillige Auflösung des Vereins |
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Fügen, 18.12.2015 |